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Im Internet finden Sie viele Informationen zum Arbeitsrecht und speziell zum Recht rund um die Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Oft werden diese Informationen jedoch sehr stark vereinfacht dargestellt oder die gegebenen Ratschläge sind nicht mehr aktuell, weil sich Gesetzeslage und Rechtsprechung schon wieder verändert haben. Seriöse und zugleich verlässliche Informationen zu allen relevanten Themen aus dem Arbeitsrecht erhalten Sie daher nur direkt von der jeweiligen Quelle. Nachstehend sind die wichtigsten Links zu den öffentlich zugänglichen Informationen im Internet für Sie zusammengestellt.
Der KVJS ist vielen insbesondere durch seine Aufgaben als Integrationsamt bekannt und in Baden-Württemberg ein wichtiger Ansprechpartner für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen sowie für deren Arbeitgeber. Bei der Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich. Wird diese Zustimmung nicht eingeholt oder versagt, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kündigung und den Lauf arbeitsrechtlicher Fristen haben. Für Arbeitgeber stellt dies ein erhebliches Risiko dar. Aber auch das Verfahren vor dem Integrationsamt ist oft nicht einfach. Es erfordert Erfahrung und Fingerspitzengefühl, die eigenen Interessen richtig zu vertreten. Auf der verlinkten Seite des KVJS finden Sie darüber hinaus Informationen zu vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten, die vielen Arbeitgebern nicht bekannt sind oder nicht im möglichen Umfang abgerufen werden. Zugegeben: Das Ausfüllen der Anträge ist mit Aufwand verbunden. Wenn aber mit zum Teil erheblichen finanziellen Zuschüssen oder technischen Hilfen Arbeitsplätze erhalten und Kündigungen abgewendet werden können, gewinnen beide Seiten.
Hier finden Sie die sog. „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V“, kurz: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Diese Richtlinie ist die Grundlage für die ärztliche Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit und für die stufenweise Wiedereingliederung. Sie ist vielen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Ärzten dennoch nicht im Einzelnen bekannt. Die Richtlinie gibt insbesondere vor, wann eine Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit führt, für welchen Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend ausgestellt werden kann und wie eine Wiedereingliederung zu erfolgen hat. Das ist für Arbeitnehmer wichtig, weil sie sich auf die ordnungsgemäße ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verlassen müssen und spätere Schwierigkeiten gegenüber dem Arbeitgeber vermeiden möchten. Für Arbeitgeber bietet die Richtlinie demgegenüber eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und zur Prüfung, ob Entgeltfortzahlung geschuldet ist.
Die Informationen der Deutschen Rentenversicherung sind äußerst vielfältig. Hier erhalten Sie Hinweise zu allen Rentenarten, insbesondere zur Erwerbsminderungsrente und zu den verschiedenen Altersrenten. Sie können sich sogar Ihren eigenen Renteneintritt selbst berechnen lassen. Das ist auch für Arbeitgeber interessant, die so ihre Personalplanung verbessern können. Sie erhalten von der Deutschen Rentenversicherung aber auch Informationen zur Rentenversicherungspflicht, gerade bei besonderen Beschäftigungsverhältnissen, etwa bei Minijobs, Haushaltshilfen oder konkurrierenden Versorgungseinrichtungen. Als Träger der beruflichen Rehabilitation ist die Deutsche Rentenversicherung zudem zentraler Ansprechpartner bei der Gewährung von Reha-Maßnahmen. Sie finanziert dabei auch notwendige Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung unter dem Fachbegriff „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Diese Leistungen sollen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen helfen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder neue berufliche Chancen zu eröffnen. Zwar können diese Instrumente nicht in jedem Fall genutzt werden, etwa wenn kein anderer leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist oder keine technischen oder organisatorischen Hilfen in Betracht kommen. In jedem Fall sollte man diese Informationen aber kennen, um die angebotenen Möglichkeiten optimal nutzen zu können.
Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung für alle Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Die von ihm abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle Arbeitnehmer, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Sammlung der Rundschreiben zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung betrifft viele unterschiedliche Fragestellungen zur Beitragspflicht, insbesondere in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zu vielen ungeklärten Konstellationen werden hier verbindliche Einschätzungen getroffen, ob und ggf. wie viele Beiträge aus dem Beschäftigungsverhältnis an die Sozialversicherungsträger zu zahlen sind. Das betrifft nicht nur Studenten, Praktikanten oder Selbstständige. Auch Arbeitgeber, gerade solche mit eigenen Angestellten oder freien Mitarbeitern, beim Einsatz von Subunternehmern oder bei der Nutzung von Werkverträgen, sollten diese aktuellen Informationen im Blick behalten. Immerhin entfallen ca. 20 % der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge auf den Arbeitgeber. Und die nächste Betriebsprüfung kommt bestimmt: Nicht selten werden Beiträge für bis zu vier Jahre nacherhoben. Im schlimmsten Fall kann das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen sogar strafbar sein.
Die internen Weisungen für die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen sind ebenfalls im Internet öffentlich zugänglich. Sie sollen helfen, die Arbeit der Agenturen transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Insbesondere die Durchführungsanweisungen zu Sperrzeiten nach einer Kündigung sowie zur Behandlung von Entlassungsentschädigungen bei Abfindungen sind hier zu beachten. Wer sie kennt, kann viel besser einschätzen, in welchen Konstellationen es bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit kommt und wie lange diese dauert. Gleiches gilt für die Fälle, in denen sich eine Abfindung auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken kann. Dieses Wissen ist nach meiner Erfahrung auch für Arbeitgeber wichtig, denn nur dann lassen sich optimale Lösungen im Interesse aller Beteiligten finden.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet auf ihrer Webseite viele wichtige und hilfreiche Informationen. Dort werden zahlreiche Fragen zum Bezug von Arbeitslosengeld beantwortet, etwa wie und wann man sich nach einer Kündigung arbeitsuchend meldet, wann Sperrzeiten drohen, wie Abfindungen das Arbeitslosengeld beeinflussen können und vieles mehr. Die Arbeitsagentur ist nicht zuletzt auch für die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen zuständig. Wer nicht schwerbehindert ist, aber einen Grad der Behinderung von mindestens 30 erreicht, kann über die Arbeitsagentur einen entsprechenden Antrag stellen. Ebenso ist es für Arbeitgeber bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder gerichtlichen Vergleichsverhandlungen wichtig zu wissen, wie es nach der Beendigung für den Mitarbeiter weitergeht. Dabei beantwortet die Arbeitsagentur insbesondere Fragen dazu, wie sich das Arbeitslosengeld berechnet, wie lange es gewährt wird und welche Folgen Arbeitsunfähigkeit oder Gleichstellung haben können. Zudem bietet die Arbeitsagentur einen guten Überblick über vielfältige finanzielle Fördermöglichkeiten, die in unterschiedlichsten Bereichen gewährt und leider viel zu selten genutzt werden.
Immer häufiger kommt es für arbeitsrechtliche Entscheidungen auf die Auslegung europäischer Vorschriften an. In diesen Fällen kann der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verbindliche Vorgaben für die Auslegung des Unionsrechts machen, an denen sich auch das Bundesarbeitsgericht orientieren muss. Gerade im Recht der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, bei der Berechnung von Kündigungsfristen und beim Kündigungsschutz sind zuletzt richtungsweisende Entscheidungen getroffen worden. Die verlinkte Datenbank des Europäischen Gerichtshofs bietet, ähnlich wie die Seite des Bundesarbeitsgerichts, die Möglichkeit, Entscheidungen und aktuelle Pressemitteilungen einzusehen und sich auch über die Schlussanträge des Generalanwalts zu informieren. Diesen Schlussanträgen muss der Gerichtshof zwar nicht folgen; ihre Wertungen und Empfehlungen werden jedoch in vielen Fällen als Grundlage für die spätere Entscheidungsfindung herangezogen. Möglicherweise ist auch in Ihrem Fall Unionsrecht betroffen, sodass die Kenntnis von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs von großer Bedeutung sein kann.
Die Webseite des Bundesarbeitsgerichts bietet die Möglichkeit, Informationen zu ganz aktuellen Entscheidungen zu erhalten. Über die frei zugänglichen Pressemitteilungen kann sich jeder über erst vor Kurzem ergangene Entscheidungen informieren, auch wenn das Urteil selbst noch nicht im Volltext mit vollständigen Entscheidungsgründen veröffentlicht worden ist. Damit lassen sich aktuelle Entwicklungen frühzeitig in die rechtliche Argumentation einbeziehen.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Es ist insbesondere für Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte zuständig und daher für die arbeitsrechtliche Rechtsprechung sowie die Einschätzung vieler arbeitsrechtlicher Fragen von zentraler Bedeutung. Auf der verlinkten Seite finden Sie die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts seit 2010 im Volltext und kostenfrei. Besonders gelungen ist die Suchfunktion über die Stichwortsuche, sodass man schnell die gesuchten Urteile angezeigt bekommt. Bitte verbinden Sie bei der Verwendung mehrerer Stichwörter Ihre Eingaben mit AND, weil andernfalls der genaue Wortlaut Ihrer Eingabe gesucht wird. Die Richter der unteren Instanzen orientieren sich grundsätzlich an diesen Entscheidungen und Wertungen, gerade auch im Zusammenhang mit Kündigungen aus krankheitsbedingten oder verhaltensbedingten Gründen. Daher bietet diese Datenbank eine gute Grundlage, um Sie umfassend zu beraten und Ihren Fall bestmöglich vorzubereiten.
Hier finden Sie viele Entscheidungen seit dem Jahr 2000 der neun Arbeitsgerichte, einschließlich des Arbeitsgerichts Mannheim, sowie des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg im Volltext und kostenfrei. Am praktischsten erweist sich oft die Suchmöglichkeit über Stichworte, z. B. Kündigung, Elternzeit oder Abmahnung. Mehrere Stichwörter müssen Sie mit AND voneinander trennen, z. B. Kündigung AND Eingliederung, sonst wird nur die genaue Reihenfolge der von Ihnen eingegebenen Stichwörter gesucht. Mit dieser schnellen und einfachen Suchfunktion lassen sich viele vergleichbare oder zumindest ähnlich gelagerte Entscheidungen finden und die Argumentation an der Rechtsprechung der jeweiligen Gerichte ausrichten.