Spezialisierung

Kündigungsschutz

Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der umfassenden Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Das beginnt schon mit einer sorgfältigen Vorbereitung auf die Art und den Grund der Trennung und ob einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag oder einseitig durch eine Kündigung. Entscheidend ist dabei die zutreffende Einschätzung der jeweiligen Optionen und der individuellen Interessenlage, eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung und die Einhaltung der verschiedenen Formalien.

Die Vielzahl von möglichen Fehlerquellen, die Darlegungs-und Beweislast gerade des Kündigungsgrundes und oft auch ungeschicktes Vorgehen des Arbeitgebers führt dabei auf Arbeitnehmerseite zu einer starken Verhandlungsposition. Oft entdecke ich im Rahmen der Beratung auch noch weitere Unregelmäßigkeiten, die nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen den Hebel zu einer angemessenen Lösung bieten.

Folgende Themen bearbeite ich im Rahmen des Kündigungsschutzes besonders vertieft:

  • Außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei einer verhaltensbedingten, personenbedingten (krankheitsbedingten) oder betriebsbedingten Kündigung
  • Vorbereitung einer interessengerechten Beendigung
  • Unterstützung bei der Formulierung eines Aufhebungsvertrages oder eines Abwicklungsvertrages
  • Beratung bei der Erstellung oder Prüfung eines Sozialplanes oder eines Interessenausgleiches
  • Begleitung einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung
  • Aufklärung über die relevanten Formvorschriften und Fristen
  • Verhandlungen über die Modalitäten der Beendigung, insbesondere zu Abfindungen

Arbeitsrecht

In meiner Tätigkeit fokussiere ich mich allein auf das Gebiet des Arbeitsrechts. Durch die ständig zunehmende Komplexität des Rechtsgebiets, sich ändernde Vorschriften und Gesetze, neue Urteile und Entscheidungen und die schnelle Veränderungen der Arbeitswelt ist meine Spezialisierung Garant für dauerhafte Qualität. Das gilt insbesondere auch für die enge Verbindung zum Sozialrecht, nicht zuletzt wegen der sich stetig wandelnden Verwaltungspraxis der Arbeitsagenturen und der Rechtsprechung durch die Sozialgerichte. Denn nur wer auch über das beendete Arbeitsverhältnis hinaussieht und arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und steuerrechtliche Aspekte umfassend im Blick hat, kann die richtigen Weichen für Ihre Zukunft stellen.

Im Arbeitsrecht haben zuletzt insbesondere die folgende Themen besondere Relevanz erhalten:

  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • (Schein-)Selbständigkeit und Werkverträge
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Betriebsübergänge und Stilllegungen von Betrieben
  • Zulässigkeit von Befristungen
  • Elternzeit und Teilzeitregelungen
  • Versetzungen und Anweisungen
  • Vergütungsregelungen und Bonuszahlungen
  • Tarifvertragliche Ansprüche
  • Erstellung und Beurteilung von Zeugnissen
  • Sperrzeiten und Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs

Konfliktlösung

Die Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz und mit dem Betriebsrat / Personalrat ist mir in der Beratung besonders wichtig. Hierzu sind zwar das spezielle arbeitsrechtliche Fachwissen und aktuelle Erfahrungen im Personalwesen sowie im Arbeitsalltag unerlässlich. Auch der kollegiale Austausch im Rahmen des Anwaltsvereins öffnet die eigene Perspektive und hilft den Gegenüber zu verstehen. Doch nur wer darüber hinaus auch in der Lage ist, sich in beide Interessenlagen hineinzuversetzen und über den eigenen Standpunkt hinaus zu denken, kann Konfrontationen angemessen begegnen und für alle Beteiligten zeitnah einen optimalen Ausgleich finden, um Ihr Ziel bestmöglich zu erreichen.

Hierfür sind mir folgende Aspekte besonders wichtig:

  • Tiefgehendes Verständnis der arbeitsrechtlichen Regelungen sowie der Darlegungs-und Beweislastverteilung
  • Regelmäßige Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Intensiver Kontakt zu Personalabteilungen und Betriebsräten
  • Breite Kenntnisse von aktuellen Trends im HR-Bereich
  • Einfühlungsvermögen, Argumentationsfähigkeiten und Moderationsgeschick