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Rundschreiben der Spitzenverbände

Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung für alle Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Die von ihm abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle Arbeitnehmer, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Sammlung der Rundschreiben zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung betrifft viele unterschiedliche Fragestellungen zur Beitragspflicht, insbesondere in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zu vielen ungeklärten Konstellationen werden hier verbindliche Einschätzungen getroffen, ob und ggf. wie viele Beiträge aus dem Beschäftigungsverhältnis an die Sozialversicherungsträger zu zahlen sind. Das betrifft nicht nur Studenten, Praktikanten oder Selbstständige. Auch Arbeitgeber, gerade solche mit eigenen Angestellten oder freien Mitarbeitern, beim Einsatz von Subunternehmern oder bei der Nutzung von Werkverträgen, sollten diese aktuellen Informationen im Blick behalten. Immerhin entfallen ca. 20 % der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge auf den Arbeitgeber. Und die nächste Betriebsprüfung kommt bestimmt: Nicht selten werden Beiträge für bis zu vier Jahre nacherhoben. Im schlimmsten Fall kann das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen sogar strafbar sein.

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