KVJS – Kommunalverband für Jugend und Soziales in BaWü
Der KVJS ist vielen auch als das „Integrationsamt“ bekannt und in Baden-Württemberg insbesondere für alle Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen zuständig. Jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis kündigen oder in sonstiger Weise, z.B. durch Aufhebungsvertrag beenden will, benötigt in fast allen Konstellationen die Hilfe des KVJS. Denn gerade eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn der KVJS zuvor zugestimmt hat. Wird diese versagt oder erst gar nicht eingeholt, kann der Arbeitnehmer oft noch sehr viel später gegen die Kündigung erfolgreich klagen. Für Arbeitgeber stellt das immer ein ganz erhebliches Risiko dar! Aber auch der Weg über das KVJS ist oft nicht einfach und es gehört viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl dazu, die eigenen Interessen richtig zu vertreten. Auf der verlinkten Seite des KVJS finden Sie darüber hinaus auch Informationen zu den vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten, die vielen Arbeitgebern nicht bekannt sind oder nicht im möglichen Umfang abgerufen werden. Zugegeben: das Ausfüllen der Anträge ist schon mit etwas Aufwand verbunden. Wenn aber mit den zum Teil erheblichen finanziellen Zuschüssen oder technischen Hilfen der Arbeitsplatz erhalten und eine Kündigung abgewendet werden kann, gewinnen beide Seiten.