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Europäischer Gerichtshof

Immer häufiger kommt es für arbeitsrechtliche Entscheidungen auf die Auslegung europäischer Vorschriften an. In diesen Fällen kann der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verbindliche Vorgaben für die Auslegung des Unionsrechts machen, an denen sich auch das Bundesarbeitsgericht orientieren muss. Gerade im Recht der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, bei der Berechnung von Kündigungsfristen und beim Kündigungsschutz sind zuletzt richtungsweisende Entscheidungen getroffen worden. Die verlinkte Datenbank des Europäischen Gerichtshofs bietet, ähnlich wie die Seite des Bundesarbeitsgerichts, die Möglichkeit, Entscheidungen und aktuelle Pressemitteilungen einzusehen und sich auch über die Schlussanträge des Generalanwalts zu informieren. Diesen Schlussanträgen muss der Gerichtshof zwar nicht folgen; ihre Wertungen und Empfehlungen werden jedoch in vielen Fällen als Grundlage für die spätere Entscheidungsfindung herangezogen. Möglicherweise ist auch in Ihrem Fall Unionsrecht betroffen, sodass die Kenntnis von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs von großer Bedeutung sein kann.

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