KVJS – Kommunalverband für Jugend und Soziales in BaWü
Der KVJS ist vielen insbesondere durch seine Aufgaben als Integrationsamt bekannt und in Baden-Württemberg ein wichtiger Ansprechpartner für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen sowie für deren Arbeitgeber. Bei der Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich. Wird diese Zustimmung nicht eingeholt oder versagt, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kündigung und den Lauf arbeitsrechtlicher Fristen haben. Für Arbeitgeber stellt dies ein erhebliches Risiko dar. Aber auch das Verfahren vor dem Integrationsamt ist oft nicht einfach. Es erfordert Erfahrung und Fingerspitzengefühl, die eigenen Interessen richtig zu vertreten. Auf der verlinkten Seite des KVJS finden Sie darüber hinaus Informationen zu vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten, die vielen Arbeitgebern nicht bekannt sind oder nicht im möglichen Umfang abgerufen werden. Zugegeben: Das Ausfüllen der Anträge ist mit Aufwand verbunden. Wenn aber mit zum Teil erheblichen finanziellen Zuschüssen oder technischen Hilfen Arbeitsplätze erhalten und Kündigungen abgewendet werden können, gewinnen beide Seiten.