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Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie

Hier finden Sie die sog. „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V“, kurz: Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie. Diese Richtlinie ist die Basis für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit und für die Gewährung einer Wiedereingliederung und ist immer noch vielen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Ärzten nicht bekannt! Die Richtlinie gibt insbesondere vor, wann eine Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit wird, wie viele Tage zurück noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden soll und wie eine Wiedereingliederung zu erfolgen hat. Das ist für Arbeitnehmer wichtig, weil sie sich auf die ordnungsgemäße Diagnose des untersuchenden Arztes verlassen müssen und später beim Arbeitgeber diesbezüglich keine Schwierigkeiten bekommen wollen. Für Arbeitgeber bietet diese Richtlinie demgegenüber eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und ggf. auch zur Ablehnung bzw. Versagung der Entgeltfortzahlung.

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