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Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie

Hier finden Sie die sog. „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V“, kurz: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Diese Richtlinie ist die Grundlage für die ärztliche Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit und für die stufenweise Wiedereingliederung. Sie ist vielen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Ärzten dennoch nicht im Einzelnen bekannt. Die Richtlinie gibt insbesondere vor, wann eine Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit führt, für welchen Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend ausgestellt werden kann und wie eine Wiedereingliederung zu erfolgen hat. Das ist für Arbeitnehmer wichtig, weil sie sich auf die ordnungsgemäße ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verlassen müssen und spätere Schwierigkeiten gegenüber dem Arbeitgeber vermeiden möchten. Für Arbeitgeber bietet die Richtlinie demgegenüber eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und zur Prüfung, ob Entgeltfortzahlung geschuldet ist.

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