Rundschreiben der Spitzenverbände
Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung für alle Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Die von ihm abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer.
Die Sammlung der Rundschreiben zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung betreffen ganz viele unterschiedliche Fragenstellungen zur Beitragspflicht insbesondere zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zu vielen ungeklärten Konstellationen werden hier verbindliche Einschätzungen getroffen, ob und ggf. wieviel Beiträge an die Sozialversicherungsträger aus dem Beschäftigungsverhältnis zu zahlen sind. Das betrifft nicht nur Studenten, Praktikanten oder Selbständige. Auch jeder Arbeitgeber, gerade solche mit eigenen Angestellten oder freien Mitarbeitern, beim Einsatz von Subunternehmern oder der Nutzung von Werkverträgen, sollte diese aktuellen Informationen im Blick behalten. So entfallen immerhin ca. 20% der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge auf den Arbeitgeber. Und die nächste Betriebsprüfung kommt bestimmt – und nicht selten werden bis zu vier Jahre die Beiträge nacherhoben. Im schlimmsten Fall, beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, ist das sogar strafbar.